Voraussetzungen für «Cargo sous terrain (CST)» im Kanton Basel-Stadt schaffen

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Am 24. November 2016 hat der Bundesrat seine Bereitschaft erklärt das Projekt «Cargo sous terrain (CST)» unter bestimmten Bedingungen mit einem Spezialgesetz zu fördern. CST will bis ins Jahr 2030 das Rückgrat des Logistikverkehrs auf ein spezialisiertes und vollautomatisches Bahnsystem verlagern. Ein Spezialgesetz des Bundes soll für dieses kantonsübergreifend zu realisierende Projekt vereinfachte und einheitliche Rechtsgrundlagen schaffen.

Die Verlagerung des Güterverkehrs auf CST würde die folgenden grossen Vorteile bringen:

  • Einsparung einer riesigen Anzahl von Lastwagenfahrten mit entsprechend weniger Lärm und Umweltbelastungen.
  • Schnellere Lieferketten.
  • Deutliche Entflechtung von gewerblichem und individuellem Verkehr auf der Strasse mit massiv weniger Behinderungen und entsprechend weniger Staustunden und potenziellen Einsparungen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
  • Entflechtung von Güter- und Personenverkehr auf dem vielerorts bereits überlasteten Bahnnetz und damit potenzielle Einsparungen beim Ausbau der Bahninfrastruktur.
  • Private Finanzierung dieser spezialisierten Infrastruktur.

In einem ersten Schritt soll der Grossraum Zürich mit den grossen Verteilzentren in Härkingen verbunden werden. Die Region Basel wäre gemäss aktuellen Planungen allenfalls in einem zweiten Schritt an der Reihe angeschlossen zu werden.

Die Vorteile von CST wären auch für die Region Basel gross. Sie ist ein europäischer Logistik-Hub und ein grosser Teil der in die Schweiz importierten und exportierten Waren fliesst durch Basel. Sollte CST kommen so wäre es für die Region und seine bedeutende Logistikbranche von grosser Bedeutung möglichst schnell angeschlossen zu werden. Auch die positiven Effekte auf die Verkehrsinfrastrukturen bei Strasse und Bahn, sowie bedeutende Umweltvorteile sprechen für CST.

Der Bundesrat hat als eine der Bedingungen für seine Unterstützung von CST die Zustimmung der betroffenen Kantone postuliert. Primär richtet sich dies an die Kantone Zürich, Aargau und Solothurn, welche die erste Strecke beheimaten sollen. Aus wirtschafts-, verkehrs- und umweltpolitischer Sicht wäre es aber wichtig das auch der Kanton Basel-Stadt schon jetzt die entsprechenden Signale nach Bern sendet und die vorbereitenden Massnahmen (z.B. bez. Verkehrsplanung) einleitet.

Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat die folgenden vorbereitenden Massnahmen bezüglich „Cargo sous terrain“ (CST) zu prüfen und einzuleiten:

  • Wie dem Bund das grundsätzliche Interesse des Kantons Basel-Stadt an CST signalisiert werden kann
  • Welche Massnahmen zur Realisierung von CST auf kantonaler Ebene notwendigen sind
  • Durch strategische Gespräche mit der Logistikbranche deren Anforderungen bzw. Bereitschaft sich an CST zu beteiligen zu sondieren

Ein analoger Vorstoss wurde im Landrat BL am 1. Dezember von der Fraktion Grüne/EVP eingereicht.

08. Dezember 2016 von Harald Friedl
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