Zusammenarbeit mit Uber im „NordwestMobil“ überdenken

Uber Protest in Basel. Quelle www.uber-stoppen.ch (Ausschnitt geändert).

Basel-Stadt arbeitet im Projekt „NordwestMobil“ als Kooperationspartner u.a. mit Uber zusammen, dies obwohl einige Angebote von Uber in diversen Ländern und Schweizer Kantonen als teilweise illegal betrachtet werden.  In meiner Interpellation stelle ich dem Regierungsrat daher Fragen zu Uber und deren Rechtmässigkeit, sowie zur Zusammenarbeit mit dem Fahrdienst im Projekt „NordwestMobil“. 

«NordwestMobil» ist ein App-basierter Routenplaner der PostAuto Mobilitätslösungen AG, der u.a. in Kooperation mit den Basler Verkehrsbetrieben BVB, dem Bau- und Verkehrsdepartement das Kantons Basel-Stadt und weiteren Mobilitätsunternehmen als Pilotpartner entwickelt und zwischen Oktober 2016 bis Januar 2017 getestet wurde. Gemäss der Website «nordwestmobil.ch» (Stand 3.09.2017) werden momentan die Rückmeldungen der Testkunden ausgewertet, um diese in eine nationale Plattform einfliessen zu lassen. Zur Zusammenarbeit mit dem Pilotpartner Uber hat der Regierungsrat bereits in der Interpellation Nr. 119 von Pascal Pfister (16.5518.02) schriftlich Stellung bezogen. In der Beantwortung von Frage Nr. 4 schreibt er: «Sollten Gerichte abschliessend feststellen, dass sich Uber nicht gesetzeskonform verhält, so geht der Regierungsrat davon aus, dass Postauto Schweiz die Zusammenarbeit sistiert, bis Uber das Geschäftsmodell entsprechend angepasst hat.» In der Zwischenzeit ist einiges bezüglich Uber passiert. In der Beantwortung einer Parlamentsanfrage zu Uber hielt der Zürcher Regierungsrat (Protokollauszug zur Anfrage 510 KR-Nr. 91/2017 vom 7. Juni 2017) fest: «Damit die Tätigkeit von berufsmässigen Uber-Pop-Fahrerinnen und -Fahrern ohne Personenbeförderungszulassung in Privatfahrzeugen ohne Fahrtschreiber legal wäre, bedürfte es einer Änderung der genannten bundesrechtlichen Bestimmungen.» In anderen Worten kann man die Aussage des Regierungsrates des Kantons Zürich so interpretieren, dass FahrerInnen ohne Fahrtschreiber illegal handeln, sofern die heutigen bundesrechtlichen Bestimmungen gelten. Uber hat daraufhin – wie im August in diversen Medien zu lesen war – bekannt gegeben, dass es in Zürich den Fahrdienst Uber Pop einstellt. Dies ist übrigens in Italien, Frankreich oder Deutschland aufgrund von Verboten bereits der Fall. Stossend ist die Tatsache, dass Uber den Fahrdienst Pop in Lausanne und Basel aufrechterhalten will. Weiter hat die SBB als Staatsnaher Betrieb bekannt gegeben, dass es seine Kooperation mit Uber sistiert, bis „offene Fragen“ geklärt sind, wie 20 Minuten am 16. Juni berichtete.

Vor diesem Hintergrund bittet der Unterzeichnende um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass sich seit der Interpellationsbeantwortung vom November 2016 eine neue Situation ergeben hat bezüglich der Legalität von Uber Pop?
  2. Sind dem Regierungsrat die Verbote von Uber Pop in unseren Nachbarländern und die damit verbundenen Gerichtsurteile bekannt? Wie beurteilt er diese Entscheide?
  3. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung des Zürcher Regierungsrates bezüglich der Illegalität der berufsmässigen Personenbeförderung ohne Fahrtschreiber?
  4. Der Regierungsrat erhofft sich, dass der umstrittene Fahrdienst «die Verkehrssituation in der Region Basel weiter verbessern» kann. Ist er auch der Meinung, dass sich die Situation für die Beschäftigten und die Bevölkerung im Personentransport verbessert?
  5. Teilt der Regierungsrat die Befürchtungen, dass die tiefen Preise von Uber Pop die durch das umstrittenen Geschäftsmodell mit Vermeidung von Sozialabgaben etc. erst ermöglicht werden, zu einer Konkurrenz zum öffentlichen Verkehr werden und damit zu einer Mehrbelastung der innerstädtischen Strassen führen kann?
  6. Ist der Regierungsrat bereit, dem Beispiel der SBB zu folgen, und die Zusammenarbeit mit Uber im Rahmen von «NordwestMobil» zu sistieren oder zumindest bei der PostAuto AG zu intervenieren, solange Uber das Geschäftsmodell Uber Pop in Basel weiterhin anbietet?

Harald Friedl

12. September 2017 von Harald Friedl
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1 Kommentar

  1. Guten Tag Herr Friedl – Im Zusammenhang mit Ihrer Frage zu Uber und deren Rechtmässigkeit, sowie zur Zusammenarbeit mit dem Fahrdienst im Projekt „NordwestMobil“ möchte ich auf den neuartigen Fahrdienstanbieter mobilu.ch aufmerksam machen – ein Fahrdienstvermittler nicht nur für den Raum Basel, sondern die ganze Schweiz.

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