Für ein Verbot von Uber in Basel

Foto: Roland Schmid

Der Grosse Rat in Sitzung. Foto: Roland Schmid

Bereits an meiner ersten Grossratssitzung vom 8. Juni konnte ich als Fraktionssprecher ein Votum zu einem wichtigen Geschäft für das Grüne Bündnis halten. Der folgende Text gibt mein Votum zur Frage, ob der Bericht zur Petition „für ein Verbot von Uber in Basel“ an die Regierung zur Bearbeitung überwiesen werden soll.

Frau Präsidentin, Herr Statthalter, meine Damen und Herren,

Im vorliegenden Geschäft geht es um ein berechtigtes Anliegen von Taxifahrerinnen und Taxifahrer hier in Basel, die um ihre Existenz fürchten. Daher empfiehlt das Grüne Bündnis die Überweisung des Berichts der Petitionskommission an den Regierungsrat.

Die Sharing Economy ist im Trend. Neue Geschäftsmodelle und Plattformen legen dank der digitalen Vernetzung und technologischen Möglichkeiten durch das Internet in rasant zu. Wir sind überzeugt, dass die kollaborative Wirtschaft – der deutsche Ausdruck für die Sharing Economy – nicht wieder verschwinden wird. Wir sind auch der Meinung, dass viele der Angebote der kollaborativen Wirtschaft sinnvoll sind. Viele dieser neuen Angebote sind Teil der Grünen Wirtschaft und können mithelfen den Ressourcenverschleiss zu mindern oder neue ökonomische Modelle auszuprobieren. Hier denke ich insbesondere an das sehr erfolgreiche und in der Schweiz lancierte Angebot von Mobility. Auf der anderen Seite gibt es aber Entwicklungen, die mit grosser Sorge beobachtet werden müssen. Besonders im Fokus sind hier die beiden Vermittlungsplattformen Airbnb und Uber, die etablierte Geschäftsmodelle bedrohen. Uber ist nicht nur in Basel ein Thema: Die EU-Binnenmarktskommissarin hielt in einem Votum fest, dass neue Geschäftsmodelle zuzulassen seien, sofern

  • die Steuern bezahlt werden
  • die Rechte von Verbrauchern geachtet und
  • die Sozial- und Arbeitsrechtsvorschriften eingehalten werden

Ich möchte nun aufzeigen, dass Uber gegen alle drei von der Binnenmarktskommissarin genannten Bedingungen verstösst.

  1. Zu den Steuern: Uber zahlt hier in Basel keine Steuern, obwohl der Dienst hier gutes Geld verdient. So zieht der Vermittlungsdienst von den Uber-Fahrern bis zu 25% ihres Umsatzes als Vermittlungskosten direkt ab. Uber bezahlt auch keine Mehrwehrtsteuer für die hier erbrachten Leistungen.
  2. Zu den Verbraucher- und Kundenrechten: Beim Geschäftsmodell UberPop, dem gemäss Unia zwei Drittel aller Uber-Fahrer in Basel angeschlossen sind, werden die Fahrgäste von nichtprofessionellen Taxifahrern chauffiert. Gemäss Uber dürfen diese nicht mehr als zweimal im Monat Kunden mitnehmen. Wie kann ein Kunde sicherstellen ob der Uber-Fahrer ausgeruht ist und die Ruhezeiten eingehalten hat, denn in den Fahrzeugen fehlen Fahrtenschreiber. Zudem sind Uber Fahrzeuge nicht beschriftet und können nicht identifiziert werden. An Daten heranzukommen ist nicht möglich, da der Sitz von Uber in Holland liegt. Eine Kontrolle ist also praktisch unmöglich.
  1. Drittens und das ist der wichtigste Punkt: Uber hält sich nicht an kantonale und nationale Gesetze und foutiert sich um Entscheide der Vollzugsbehörden und Gerichte. Die SUVA hat beispielsweise festgehalten, dass es sich bei den Fahrern nicht um freischaffende handelt und Uber daher für die Sozialversicherungskosten aufkommen muss. Dieser Aufforderung kommt Uber aber nicht oder nur zögernd nach, meistens erst nach Klagen von Betroffenen. Noch ein Beispiel: Genf hat ein Verbot von Uber ausgesprochen. Uber weigert sich aber den Entscheid zu akzeptieren und bietet weiterhin ihre Dienstleistungen in Genf an.

Das Grüne Bündnis ist der Meinung, dass die Geschäftspraxis von Uber genau zu prüfen ist. Es muss geklärt werden, ob Uber kantonale oder eidgenössische Gesetze verletzt und wie solche Gesetzesvorstösse geandet werden können. Die hiesigen Gesetze müssen durchgesetzt werden, hier sind Regierung und Verwaltung gefordert für Klarheit zu sorgen. Wir sind überzeugt, dass dies alle hier im Saal ebenso sehen. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

09. Juni 2016 von Harald Friedl
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