Ökologische Ausgleichsmassnahmen in Basel

Foto Harald Friedl

Das Areal des geplanten trimodalen Umschlagterminals «Gateway Basel Nord» figuriert im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) und ist damit wohl eines der wichtigsten, wenn nicht gar das wichtigste Naturgebiet des Stadtkantons. Für die trimodalen Verladeanlagen (Schiff, Bahn, Camion) und den Vierspurausbau der Deutschen Bahn sowie weitere Vorhaben müsste ein grosser Teil der Naturwerte am geplanten Standort weichen.

Falls ökologisch wertvolle Flächen bei einem Vorhaben nicht erhalten oder wiederhergestellt werden können, verpflichtet sowohl das Bundes- wie auch das kantonale Recht dazu, einen ökologischen Ersatz an einem anderen, alternativen Ort zu leisten. Die Ersatzfläche muss dabei die gleiche ökologische Funktion in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang einnehmen wie die zerstörte Fläche.

In einer Sendung von Telebasel vom 13. Juni 2018 bezieht der Amtsleiter der Stadtgärtnerei, Emanuel Trueb, Stellung zu dieser Frage. Gemäss seinen Aussagen könne der Kanton, zumindest im Moment, nicht abschliessend sagen, welche Flächen im Kanton bereits mit Ersatz belegt seien und dass keine koordinierende Stelle dafür verantwortlich ist. Das bedeutet, dass der Kanton nicht weiss, wo noch mögliche ökologische Ersatzflächen für künftige Ausgleichsmassnahmen zur Verfügung stehen. Im Bericht macht Herr Trueb eine weitere brisante Aussage, wonach im Kanton künftig ökologischer Ersatz weniger mit neuen Schutzgebieten, als vielmehr durch Pflege von bereits geschützten Naturflächen erbracht werden könnten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Trifft es zu, dass der Kanton Basel-Stadt im Moment nicht vollständig ausweisen kann, welche Flächen auf Kantonsgebiet als ökologische Ersatzflächen belegt sind? Wie steht es mit den Gemeinden Riehen und Bettingen?
  2. Falls die Flächen bekannt sind: sind diese in einem Kataster öffentlich zugänglich? Wer ist verantwortlich hierfür?
  3. Falls die Flächen tatsächlich nicht bekannt sind: Wie kann der Kanton sicherstellen, dass keine Doppel- oder Mehrfachbelegungen von Ausgleichsflächen im Kanton vorhanden sind? Hat der Regierungsrat das Manko erkannt und wird er die entsprechenden Informationen generieren sowie veröffentlichen? In welchem Zeitraum sollen die Daten bereitstehen?
  4. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Aussage, dass Ersatz auf bereits geschützten Naturflächen durch Pflege erfolgen könnte? Betrachtet er diese Idee als angemessenen Ersatz und als Gesetzeskonform?
  5. Auch das Baumschutzgesetz kennt eine Ersatzregelung. Danach sind Ersatzbäume, die für eine Baumfällung gepflanzt wurden, bereits ab Pflanzung und nicht erst ab einem gewissen Stammumfang geschützt. Kennt der Kanton die als Ersatzbäume gepflanzten und damit geschützten Bäume und können die entsprechenden Informationen veröffentlicht werden?

Harald Friedl (76)

19. September 2018 von Harald Friedl
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