Unabhängigkeit soll gewahrt werden

 

Mit dem irreführenden Untertitel „keine goldenen Fallschirme mit Steuergeldern“ wollen uns die Grünliberalen weismachen, dass alt-RegierungsrätInnen exorbitante Abgangsentschädigungen bezahlt werden – und gefährden damit die unabhängige Regierungstätigkeit.

RegierungsrätInnen die nicht wiedergewählt werden oder vor dem Pensionierungsalter zurücktreten, erhalten ein zeitlich begrenztes Ruhegehalt von 65% des versicherten Lohnes, was ca. 55% des bisherigen Einkommens entspricht. Die Dauer der Auszahlung von ein bis zehn Jahren bemisst sich an Alter und Amtsdauer und erlischt bei Eintritt in die ordentliche Pensionierung mit 65 Jahren. Hat die ehemalige Magistratsperson nebst dem Ruhegehalt weitere Einkünfte, so wird das Ruhegehalt um den Teil gekürzt der über dem vorherigen Lohn liegt. So sieht es die Regelung vor, die seit 2016 in Kraft ist. Die Initianten wollen die Ruhegehälter nun per Initiative auf ein bis drei Jahre beschränken und erst nach einer Amtstätigkeit von mindestens vier Jahren ausbezahlen. Damit will die GLP per Volksentscheid eine Regelung anpassen, die zum Zeitpunkt der Lancierung der Initiative noch nie zur Anwendung gelangte und 2014 von allen Parteien – ausser ihr selbst – unterstützt wurde.

Die finanzielle Unabhängigkeit von Magistratspersonen ist eine wichtigste Voraussetzung für funktionierende Demokratien. RegierungsrätInnen sollen ihre Entscheide frei treffen können und sich während ihrer Amtstätigkeit keine Gedanken machen müssen, ob sie nach drohender Abwahl oder nach geplantem Rücktritt ihren Lebensstandard beibehalten können. Dies wäre bei Annahme der Initiative zumindest bei Exekutivmitgliedern die weniger als vier Jahre im Amt waren in Frage gestellt.

Bisherigen Erfahrungen zeigen klar, dass ehemalige RegierungsrätInnen in der Regel nach Ihrer Amtstätigkeit weiterhin beträchtliche eigene Einkünfte generieren und selten Ruhegehälter voll ausschöpfen. Da wird unter dem Vorwand von verschenkten Steuergeldern mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

02. Februar 2018 von Harald Friedl
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