ökologische Bewirtschaftung der IBS-Immobilien

Bei den Umschwüngen der Immobilien Basel-Stadt liegt viel Potenzial für eine naturnahe Pflege. Dies könnte ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Biodiversität im Kanton sein. Foto Harald Friedl

Immobilien Basel-Stadt (IBS) betreut gemäss eigenen Angaben über 2000 Immobilien und Objekte in der ganzen Schweiz. Die Immobilien haben sehr oft einen grösseren oder kleineren Umschwung, der auch gepflegt werden muss.

Fast die Hälfte der Objekte im Besitz von Immobilien Basel-Stadt sind Grünflächen (https://www.immobilienbs.ch/media/filer_public/d9/c0/d9c022fb-9eac-4d5b-95b0-
17318bd81864/200323_jahresbericht_fv_2019_ohne_markups_3.pdf). Auf der entsprechend grossen Fläche ist es wichtig, dass diese naturverträglich und biodiversitätsfördernd bewirtschaftet wird. Der Kanton Basel-Stadt hat bei der Bewirtschaftung von Grünflächen eine grosse Verantwortung. Zudem hat der Kanton eine Vorbildfunktion und könnte sich als Innovationstreiber profilieren.


Die aktuelle Situation zeigt noch nicht in diese Richtung. Beispielsweise der Gebrauch von Pestiziden, die Schaffung monotoner Rasenflächen und allgemein die nicht fachgerechte Gestaltung und Pflege von Grünarealen sind nicht biodiversitätsfördernd. In diesem Sinne bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie vergeben die IBS ihre Pflegeaufträge für den Umschwung der von ihnen verwalteten Immobilien?
  2. Wie viele der Umschwünge der Immobilien der IBS werden von Verwaltungen (z.B. Stadtgärtnerei), von privaten Landschaftsgartenunternehmen oder anderen (z.B. Faciltiy Management) gepflegt. Bitte um eine statistische Auflistung nach Anzahl Objekte.
  3. Werden bei der Vergabe der Pflegeaufträge Vorgaben zur Ökologie und/oder Nachhaltigkeit der Pflegemassnahmen gemacht? Wenn ja, woran orientieren sich die Vorgaben?
  4. Wie kontrollieren die IBS die fachgerechte Umsetzung gemachter Pflegevorgaben von Grünanlagen der Immobilien der IBS?
  5. Haben die Immobilien Basel-Stadt ein Konzept mit entsprechenden Vorgaben der Bepflanzung und Pflegeplan zur Erzielung einer nachhaltigen und naturnahen Pflege der Grünflächen der von ihnen betreuten Immobilien.

Harald Friedl

09. Dezember 2021 von Harald Friedl
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