Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das erste, das in der Schweiz stillgelegt wurde. Aktuell befindet es sich im Rückbau. Foto: BKW FMB Energie AG

Unsere Kantonsverfassung (SG 111.100) hält in § 31, Abs. 3 fest: «Der Kanton wendet sich gegen die Nutzung von Nuklearenergie und hält keine Beteiligung an Nuklearkraftwerken.». Dieser Grundsatz wird von der Basel-Städtischen Bevölkerung, die sich seit Jahrzehnten atomkritisch äussert, bis zuletzt mitgetragen. In der Abstimmung zur eidgenössischen Vorlage «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» vom 27. November 2016 hat der Kanton Basel-Stadt als einer von nur 6 Kantonen mit über 60 Prozent deutlich Ja zu einem planbaren Atomausstieg gesagt. Auch bei sämtlichen weiteren energiepolitischen Abstimmungen seither, hat die baselstädtische Stimmbevölkerung mit überdurchschnittlichen Zustimmungswerten eine sichere Stromversorgung ohne Atomstrom gutgeheissen. So wurden 2017 die «Energiestrategie 2050» mit über 63 Prozent und 2024 das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» mit über 76 Prozent deutlich angenommen.

Im August dieses Jahres veröffentlichte der Bundesrat eine Botschaft, die – entgegen der Schweizerischen Stimmbevölkerung, die 2017 mit der «Energiestrategie 2025» ein Neubauverbot von Atomkraftwerken beschlossen hat – wieder neue AKW zulassen will. Bereits haben sich zwei Vertreter von Aargauer Gemeinden öffentlich geäussert und ihre Gemeinden als mögliche Standorte für neue Atomkraftwerke in Stellung gebracht. Dazu berichtete auch die bzBasel am 11. September 2024. Im Artikel wird auf das Basel-Städtische «Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken (SG 780.400)» hingewiesen, worin in § 1 verkürzt steht, dass die Behörden des Kantons Basel-Stadt mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken haben, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke errichtet werden.Im Artikel wird auf Nachfrage der Journalistin vonseiten des Regierungssprechers mitgeteilt, dass der Regierungsrat von Basel-Stadt die Pläne des Bundesrats noch nicht besprochen habe.

Der Interpellant bittet den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat der Regierungsrat in der Zwischenzeit die Pläne des Bundesrats zum Neubau von Atomkraftwerken in der Schweiz diskutiert?
    1. Wenn ja, welche Entscheide hat er getroffen, um dem Verfassungsauftrag in § 31, Abs. 3 und dem Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken Rechnung zu tragen.
    1. Wird sich der Regierungsrat zu gegebener Zeit öffentlich zur Botschaft des Bundesrats äussern und die Haltung des Kantons kundtun?
  2. Wenn nein, wann wird der Regierungsrat die Frage der geplanten Aufhebung des Neubauverbots von AKW diskutieren?
  3. Wird der Regierungsrat dem Bundesrat die Haltung des Kantons mitteilen und auf das kantonale Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken aufmerksam machen?
  4. Hat der Regierungsrat vor, mit nationalen Parlamentarier:innen der beiden Basel und den Nachbarn aus Baden-Württemberg und Elsass (z.B. im Oberrheinrat) eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, um die geplante Aufhebung des Neubauverbots von AKW zu verhindern?
  5. Werden unsere Nachbarkantone, insbesondere die Kantone Aargau und Solothurn als bisherige Standortkantone, regelmässig über die Verpflichtung der kantonalen Behörden von Basel-Stadt informiert und sind sich diese dessen bewusst?
  6. Gedenkt der Regierungsrat beim Bundesrat und Nachbarkantonen zu intervenieren?
  7. Welche weiteren Mittel sieht der Regierungsrat, um sich «mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln» gegen die Botschaft des Bundesrats zu stellen?

14. Oktober 2024 von Harald Friedl
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