Fragwürdige Bewilligungspraxis bei Demonstrationen

Bunter Demonstrationszug beim March against Syngenta und Monsanto 2017. Foto: Pascal Staedeli (http://past.photography)

Der «March against Monsanto und Syngenta» wird am 19. Mai 2018 bereits zum vierten Mal in Basel stattfinden. Die jeweils weit über tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Altersgruppen haben stets kreativ und friedlich auf die problematische Rolle der beiden Saatgut- und Pestizidproduzenten Monsanto und Syngenta hingewiesen. Weil die Polizeileitung in diesem Jahr keine Bewilligung für den Demozug durch die Innenstadt erteilte, habe ich eine Interpellation eingereicht.

Produkte dieser Firmen vergiften nicht nur Böden und Gewässer, sondern auch AnwenderInnen. Ein UN-Bericht spricht gar von jährlich rund 200’000 Todesfällen aufgrund von Pestizidanwendungen, vor allem im globalen Süden (z.B. www.weltagrarbericht.de; 14.3.2017). Syngenta vertreibt mit Paraquat und Atrazin auch weiterhin Pestizide in Drittweltländern, die in der Schweiz und Europa aufgrund ihrer Giftigkeit längst verboten sind (www.swissinfo.ch; 9.05.2017). Ihre Produkte gefährden zudem auch die Biodiversität und die Ökosysteme wie diverse Studien zeigen. Viele Leute sind der Meinung, dass es absolut notwendig ist, mit einer jährlichen Kundgebung auf diese Missstände hinzuweisen.

Die beiden ersten Veranstaltungen des «March against Monsanto und Syngenta» führten jeweils vom Barfüsserplatz bis vor den Hauptsitz von Syngenta beim Badischen Bahnhof. Letztes Jahr musste die Demonstrationsroute aufgrund der Sanierung der Mittleren Brücke erstmals über die Wettsteinbrücke statt über den Marktplatz geleitet werden. In diesem Jahr sollte er aber auf Wunsch der OrganisatorInnen wieder über den Marktplatz führen, der das politische Zentrum von Basel darstellt. In Gesprächen teilte jedoch die Polizeileitung mit, dass diverse Abwägungen dazu führten, den Demozug über die Mittlere Brücke nicht zu bewilligen. Als Gründe wurden Beschwerden von Ladenbesitzern und der BVB erwähnt. Zudem hat die Polizei auf eine nicht näher definierte Praxis verwiesen. Ziel einer öffentlichen Kundgebung ist es, Passantinnen und Passanten zu erreichen und politische Botschaften an ein möglichst grosses Publikum zu bringen. Mit der von der Kantonspolizei vorgeschlagenen Alternativroute kann gemäss Organisatoren jedoch keine vergleichbare Appellwirkung erzielt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher Kriterien werden Demonstrationsgesuche, respektive deren Routen bewertet? Wie sind diese Kriterien gewichtet?
  2. Gibt es hierzu verbindliche Richtlinien, Vorgaben des Regierungsrates oder des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), die über §14 der Strassenverkehrsverordnung (StVO) hinausgehen? Sind diese öffentlich zugänglich?
  3. Welche Dienststellen oder Organisationen werden, abgesehen von den Verkehrsbetrieben, in die Abwägungen einbezogen und welchen Einfluss haben diese auf den Entscheid?
  4. Gewichtet der Regierungsrat die Meinungsäusserungsfreiheit in publikumswirksamen Teilen der Stadt höher als ungestörtes «Lädele»?
  5. Wer entscheidet innerhalb des JSD schlussendlich über die Bewilligung oder Nichtbewilligung einer vorgeschlagenen Route?
  6. Gibt es eine Änderung der Praxis beim Bewilligungswesen in den letzten Jahren? Wenn ja, auf was ist diese zurückzuführen?
  7. Teilt der Regierungsrat die Haltung, dass dem Demonstrationsrecht und dem damit verbundenen Publizitätsbedürfnis ein hoher Stellenwert einzuräumen ist, und dass hierfür der Einbezug gut besuchter Teile der Innenstadt und insbesondere des Marktplatzes mit dem Rathaus notwendig ist?

Harald Friedl

14. Mai 2018 von Harald Friedl
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